Unsere Organe und Gremien

Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung

Seit der Gründung unseres Instituts vor 150 Jahren gestalteten die Menschen aus der Region stets die Geschicke unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer VR-Bank eG Magstadt-Weissach und die Menschen darin.

Vorstand

Wir führen zum Erfolg.

Der Vorstand Ihrer VR-Bank eG Magstadt-Weissach besteht aus zwei Mitgliedern, die vom Aufsichtsrat bestellt wurden. Diese leiten die Bank eigenverantwortlich, vertreten sie nach außen und führen die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.

Aufsichtsrat

Wir kontrollieren den Erfolg

Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.

Unser Aufsichtsrat

  • Steegmüller, Dr. Dieter, - Vorsitzender -
  • Kienle, Gabriele, - stellvertretende Vorsitzende -
  • Pröllochs, Andreas, - stellvertretender Vorsitzender-
  • Berger, Oliver
  • Dertinger, Horst
  • Kohler, Harald
  • Mäusle, Martin
  • Putzlacher, Svetlana
  • Sluyterman von Langeweyde, Christian
  • Völlinger, Dr. Hermann
  • Zaiser, Corinna

Vertreterversammlung

Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder, gem. § 26 der Satzung, aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.

Aufgaben der Vertreterversammlung

Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Ferner wählt die Vertreterversammlung den Aufsichtsrat.